Skip to main content

Waldbrandgefahr

Nur März - September

Aktuelle Waldbrandstufen Land Brandenburg

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Waldbrandgefahr im Land Brandenburg

Brandenburg ist eines der Gebiete in Europa, welches die höchste Waldbrandgefahr besitzt. Um diese Gefahr nicht zu einem Waldbrand werden zu lassen, gibt es einige Regeln die ein jeder beachten sollte und auch muss! 

Die Waldbrandgefahr wird in 5 Stufen unterteilt. Von Stufe 1 "keine Waldbrandgefahr" bis Stufe 5 "höchste Waldbrandgefahr".

Landeswaldgesetz Brandenburg § 23: Umgang mit Feuer

"Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten."

Unter den Begriff Feuer fällt auch jeder noch so kleine und harmlos aussehende Grill. Dieser Paragraph des LWaldG Brandenburg gilt das ganze Jahr!

Weiterhin ist es verboten den Wald mir Kraftfahrzeugen zu befahren! So kann z.B. ein heißer Katalysator trockenes Gras entzünden.

Wie verhält man sich richtig wenn man einen Waldbrand entdeckt? Wer einen Waldbrand entdeckt, muss diesen umgehend melden. Versuche das Feuer selber zu löschen können zur Gefahr für das eigene Leben werden! Nahezu jeder verfügt heute über ein Funktelefon. Mit diesem die Feuerwehr (112) verständigen und möglichst den genauen Standort angeben!