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Vereinssatzung

SATZUNG

des gemeinnützigen Vereines

„Freiwillige Feuerwehr Altenhof 1928“

§1 Der Verein „Freiwillige Feuerwehr Altenhof 1928“ mit Sitz in Altenhof verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Brandschutzes.Dieser Zweck wird verwirklicht durch die

- Verwirklichung des Brandschutzes im Einsatzbereich,

- Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr,

- Unterstützung der Alters- und Ehrenabteilung,

- Förderung der Mitarbeit der Frauen in der Feuerwehr,

- Pflege einer kameradschaftlichen Zusammenarbeit der Angehörigen der Feuerwehr,

- Mitwirkung bei Regelungen, die den Brandschutz betreffen,

- Öffentlichkeitsarbeit über die Verwirklichung des Brandschutzes, insbesondere

der Tätigkeit der Feuerwehr sowie die Brandschutzaufklärung der Bürger, Kinder und Jugendlichen.

§2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Freiwillige Feuerwehr Altenhof, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wurde am 08.12.2001 beschlossen, damit tritt die Satzung vom 25.10.1996 außer Kraft.


Wolfram Malkus       Harald Eberhardt
Vorsitzender             Protokollführer